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13.06.2017

Die Patientenverfügung: Entscheidend für die Therapie

Veranstaltung des Klinischen Ethik-Komitees am Herz- und Diabeteszentrum NRW

„Der Wille des Patienten ist die Basis für die Behandlung.“ Mit diesem Satz bringt Professorin Ruth Rissing-van Saan auf den Punkt, was der Bundesgerichtshof 2010 unter ihrer Federführung zur strafrechtlichen Situation in Deutschland entschieden hat. „Auch wenn Mediziner anders entscheiden würden, darf eine Behandlung aktiv beendet werden, wenn der Patient es so will.“
Die ehemalige Bundesrichterin hat die Einladung des Klinischen Ethik-Komitees am Herz- und Diabeteszentrum NRW (HDZ NRW), Bad Oeynhausen, unter dem Vorsitz von Antje Freitag gerne angenommen, um die aktuellen Maßgaben des Bundesgerichtshofs zu den inhaltlichen Anforderungen an eine Patientenverfügung zu diskutieren. Gemeinsam mit Dr. Arnd May, Klinischer Ethiker am Zentrum für Angewandte Ethik in Erfurt, macht sie aber auch deutlich, wie schwierig es oft sein kann, den eindeutigen Willen des Patienten festzustellen.
„Die Patientenverfügung ist damit vor allem ein Rechtsinstrument,“ sagt Antje Freitag. „Deshalb sollte darin detailliert beschrieben sein, in welchen Situationen und bei welchen Maßnahmen es zur Anwendung kommt.“ Angesichts der Komplexität von Erkrankungen und den darüber vorliegenden Erkenntnissen fällt eine Beurteilung im klinischen Alltag dagegen oft sehr schwer. Angehörige, behandelnde Ärzte und Pflegekräfte, Psychologen, Physiotherapeuten oder Mitarbeiter des Sozialdienstes können unterschiedlicher Meinung nicht nur darüber sein, welche Maßnahme für einen Patienten die beste ist, sondern auch darüber, welche Maßnahme mutmaßlich seinem Willen entspricht. In diesen Fällen empfiehlt sich eine ethische Fallberatung, die das Komitee des Klinikums als regelmäßige und seit Jahren etablierte Maßnahme im HDZ NRW durchführt, um auf der Grundlage von medizin- und pflegeethischen Prinzipien zu einer individuellen Bewertung und gemeinsamen Lösung zu gelangen.

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