Kliniken » Universitätsklinikum » Aktuelles » Bergmannsheil Bochum
26.02.2013

Ehemalige Bundesrichterin Rissing-van Saan referiert im Bergmannsheil

Bergmannsheil
Bergmannsheil

Thema ist aktuelle Rechtslage zum Therapieabbruch


Die ehemalige Bundesrichterin Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan ist Gastreferentin einer Veranstaltung zum Thema „Aktuelle Rechtslage zum Therapieabbruch“, die das Klinische Ethik-Komitee des Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikums Bergmannsheil organisiert. Die Veranstaltung findet statt am 06. März 2013 um 17.00 Uhr im Bergmannsheil Bochum, Bürkle-de-la-Camp-Platz 1. Sie richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, steht aber auch allen weiteren interessierten Gästen offen. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung unter 0234/302-6446 (Anrufbeantworter) jedoch erbeten.

Patientenwille steht im Mittelpunkt

Prof. Rissing-van Saan wird eingehen auf die neuen gesetzlichen Regelungen zur Bedeutung des Patientenwillens, die der Bundestag 2009 beschlossen hat und weitere rechtlich relevante Entwicklungen: Der seinerzeit von Prof. Rissing-van Saan geführte Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) fällte 2010 ein viel beachtetes Urteil zur Berücksichtigung des mutmaßlichen Willens eines Patienten, der seinen Willen nicht mehr kommunizieren konnte. „Er hat damit nicht nur das Selbstbestimmungsrecht des Patienten gestärkt, sondern auch entschieden, dass die Behandlung eines unheilbar kranken Patienten abgebrochen werden darf, wenn er sich früher in diesem Sinne geäußert hat“, sagt Pfarrerin Manuela Theile, Vorsitzende des Klinischen Ethik-Komitees im Bergmannsheil.

Beratung in ethisch-moralischen Entscheidungssituationen

Das Klinische Ethik-Komitee (KEK) im Bergmannsheil ist ein berufsgruppenübergreifend zusammen gestelltes Gremium und übernimmt auf Antrag beratende Funktionen in ethisch-moralisch relevanten Entscheidungssituationen. Es unterstützt die Betroffenen und das Behandlungsteam bei der Findung einer Behandlungsstrategie, die den geäußerten oder mutmaßlichen Willen des Patienten als zentralen Maßstab ansetzt. Dabei verbleibt die Verantwortung für die Entscheidung über die weitere Therapie immer beim jeweiligen Patienten, seinem Bevollmächtigten sowie dem Behandlungsteam.

Weitere Informationen zum KEK sind auf der Website www.bergmannsheil.de im Menü „Patienten / Beratung, Hilfe und Seelsorge / Klinisches Ethik-Komitee“ zu finden. Dort steht auch die Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht des KEK zum kostenfreien Download zur Verfügung.

Über das Bergmannsheil

Das Berufsgenossenschaftliche Universitätsklinikum Bergmannsheil repräsentiert den Strukturwandel im Ruhrgebiet wie kein anderes Krankenhaus: 1890 als erste Unfallklinik der Welt zur Versorgung von verunglückten Bergleuten gegründet, zählt es heute zu den modernsten und leistungsfähigsten Akutkliniken der Maximalversorgung und gehört zum Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum (UK RUB). In 23 Kliniken und Fachabteilungen mit insgesamt 622 Betten werden jährlich rund 20.000 Patienten stationär und 63.000 Patienten ambulant behandelt. Mehr als die Hälfte der Patienten kommen aus dem überregionalen Einzugsbereich. Weitere Informationen im Internet unter: www.bergmannsheil.de.

Weitere Informationen:

Pfarrerin Manuela Theile
Leitung Klinisches Ethik-Komitee am Bergmannsheil
Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil GmbH
Bürkle-de-la-Camp-Platz 1
44789 Bochum
Tel.: 0234-302-6446 (AB)
E-Mail: ethikkomitee@bergmannsheil.de

Pressekontakt:

Robin Jopp
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Marketing
Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil GmbH
Bürkle-de-la-Camp-Platz 1
44789 Bochum
Tel.: 0234/302-6125
E-Mail: robin.jopp@bergmannsheil.de